Ehrenordnung des BSV Kreuzberg nach §7 der Satzung
Für besondere herausragende Verdienste für den Verein und seine Verwirklichung der Vereinsziele gilt durch Beschluss der Mitgliederversammlung 2014 folgende Ehrenordnung.
§ 1
Der Verein ehrt mit der Ehrennadel Mitglieder
- für Ihre besonderen sportlichen Erfolge
- die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben
- die sich als ehrenamtliche Träger und durch die Übernahme von Vereinsämtern und Aufgaben in besonderer Weise und selbstlos für den Verein verdient gemacht
- durch Ihr Wirken das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit gefördert haben
- mit 10-jähriger, 25-jähriger und bei 40-jähriger Mitgliedschaft
§ 2
Darüber hinaus ehrt der Verein Personen die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben mit dem Titel „ Ehrenmitglied“.
§ 3
Für die Verleihung der Ehrungen ist ausschließlich der Vorstand zuständig. Ehrenmitglieder müssen von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes bestätigt werden.